Schwangerschaft

Das Ausbleiben der Monatsblutung ist noch kein sicheres Anzeichen für eine Schwangerschaft. Wenn gleichzeitig Spannungsgefühl in den Brüsten und morgendliche Übelkeit bestehen, so ist das Vorliegen einer Schwangerschaft schon wahrscheinlicher.

Ein Schwangerschaftstest gibt hier eine weitere Information, empfindliche Urintests werden bereits 12 Tage nach erfolgter Befruchtung positiv. Wird der Test allerdings zu früh durchgeführt, so kann er noch negativ sein, obwohl bereits eine Schwangerschaft eingetreten ist, d.h. ein positiver Schwangerschaftstest beweist den Eintritt einer Schwangerschaft, ein negativer Test schließt eine Schwangerschaft nicht sicher aus.

Die Berechnung des Schwangerschaftsalters und des Geburtstermins bezieht sich zunächst auf den 1. Tag der letzten Regelblutung. Bei Terminunklarheiten oder Verschiebung des Eisprungs ermöglicht heutzutage eine frühe Ultraschalldiagnostik eine Bestimmung des Schwangerschaftsalters auf 3-4 Tage genau, dies erfordert dann u.U. eine Korrektur des berechneten Geburtstermins.

Die Angabe der Schwangerschaftswochen (SSW) erfolgt in abgeschlossenen Wochen und Tagen (z.B. 7 + 5 SSW) nach dem 1. Tag der letzten Regelblutung (post menstruationem, p.m.). In manchen Literaturangaben differieren die Werte um 2 Woche, diese beziehen sich dann auf den Zeitpunkt der Befruchtung (post conceptionem, p.c.).

Bei Ihrem ersten Arztbesuch in der Schwangerschaft wird zunächst eine ausführliche Anamnese (medizinische Vorgeschichte) erhoben. Dies ist von besonderer Bedeutung, da Risiken aus der eigenen oder familiären Anamnese und auch aus erhobenen Befunden eine Intensivierung des Standardvorsorgekonzepts nach den Mutterschaftsrichtlinien zur Folge haben können.

Während der gesamten Schwangerschaft haben Sie Gelegenheit, mit mir über die verschiedensten Aspekte zu sprechen, beispielsweise Sport, Ernährung, Hygiene, Reisen, Geburt, Stillen, usw.

Ultraschall

Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge sind seitens der gesetzlichen Krankenkassen 3 Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, und zwar in der 9.-12., 19.-22. und 29.-32. Schwangerschaftswoche.

Mit der vaginalen Ultraschalluntersuchung gelingt allerdings die Darstellung der Fruchthöhle ab der 5. SSW (diese hat dann einen Durchmesser von ca. 3mm) und der Nachweis der kindlichen Herzaktion ab dem 48. Tag. Ab einem Fruchthöhlendurchmesser von 20mm sollte ebenfalls der kindliche Herzschlag nachweisbar sein.

Weiterführende spezielle Untersuchungen (z.B. Doppler-Sonographie) können bei medizinischen Indikationen notwendig werden und werden dann nach Überweisung bei entsprechenden Spezialisten durchgeführt.

Weitere Untersuchungen

Die Untersuchungen erfolgen bis zur 32. Schwangerschaftswochen in der Regel alle 4 Wochen (bei medizinischer Notwendigkeit häufiger), dann alle 2 Wochen und ab dem errechneten Geburtstermin in 2-3tägigem Abstand bis 10 Tage über den errechneten Termin.

Sie bestehen aus Gewichts-, Blutdruck- und Gebärmutterbestimmung (Höhenstand und Muttermundsbefund). In bestimmten Abständen werden Blut- und Urinuntersuchungen durchgeführt, um eventuelle asymptomatische Krankheiten frühzeitig erkennen und behandeln zu können.

Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge sind folgende Blutuntersuchungen vorgesehen:

  • Bestimmung von Blutgruppe und Rhesusfaktor
  • 2 Antikörpersuchtests
  • Lues- / (Syphilis-) Suchreaktion
  • Röteln-Antikörperbestimmung, falls keine Impfungen dokumentiert sind
  • Hepatitis-B-Antigen-Bestimmung
  • Blutzucker
  • Ggf. HIV-Test nach Absprache
  • Urinuntersuchung auf Chlamydien
  • α-Fetoprotein

Weitere Infektionen auf spezielle Infektionen im Rahmen der gesetzlichen Schwangerschaftsvorsorge sind nur bei vorliegendem klinischen Verdacht vorgesehen.

Aufzeichnungen der kindlichen Herztöne und der Aktivität der Gebärmutter (CTG) erfolgen in der Regel ab der 30.-32. SSW. Bei Besonderheiten ist die Untersuchung auch früher möglich.

Vorgeburtliche Diagnostik

Bei erkennbaren genetischen Risiken besteht ggf. die Indikation zur vorgeburtlichen Diagnostik. Methoden zur Darstellung der kindlichen Chromosomen sind die Chorionzottenbiopsie, die in der ca. 12. SSW durchgeführt wird, und die Amniozentese (um die 16. SSW).

Das Risiko eines solchen Eingriffs (Auslösen einer Fehlgeburt durch Infektion, Blutung oder Blasensprung) liegt bei ca. 0,4 - 0,5%. Die Punktionsnadel wird unter Ultraschallsicht eingeführt, so dass kindliche Verletzungen äußerst unwahrscheinlich sind.

Weitere Methoden können lediglich die Wahrscheinlichkeit genetischer Auffälligkeiten darstellen, sie sind keine Diagnostik kindlicher Chromosomen.

Das beste nichtinvasive Verfahren ist das Erst-Trimester-Screening. Es besteht aus der sonographischen Messung der kindlichen Nackentransparenz (NT-Messung), der kindlichen Scheitel-Steiß-Messung, der Bestimmung von 2 mütterlichen Blutwerten und der Erfassung des mütterlichen Alters. Die Durchführung sollte optimal in der 12./13. SSW erfolgen.

Ein spezielles Computerprogramm errechnet dann das individuelle Risiko für das Vorliegen einer Trisomie 21 (Mongolismus). Ca. 85% der genannten Veränderung können hiermit erkannt werden. Das Erst-Trimester-Screening ist eine Wahlleistung und gehört nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen.

Die Erweiterte Ultraschalluntersuchung (Feindiagnostik) wird optimal in der 22./23. SSW durchgeführt. Hierbei wird eine sonographische Feindiagnostik der kindlichen Organe durchgeführt und auf Hinweiszeichen geachtet, die eine kindliche Entwicklungsstörung anzeigen können. Diese Untersuchung lassen wir auch in Zentren für pränatale Diagnostik durchführen.

Eine Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten der vorgeburtlichen Diagnostik finden Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Die Entscheidung für oder gegen eine vorgeburtliche Diagnostik muss immer individuell von einer Schwangeren oder einem Paar getroffen sind. Ab dem 38. Lebensjahr einer werdenden Mutter sind Schwangerschaftsbetreuende Ärztinnen/Ärzte gesetzlich verpflichtet, auf den Risiko-Anstieg für einen Mongolismus und die Möglichkeit der Chromosomen-Untersuchung hinzuweisen. Dies bedeutet nicht, dass die Diagnostik durchgeführt werden muss.

Wahlleistungen

Darüber hinaus möchten wir Sie jedoch auf die Möglichkeiten weiterer Untersuchungen als Wahlleistung aufmerksam machen, welche im Einzelfall medizinisch sinnvoll sind, allerdings nur im Rahmen einer nach GOÄ96 (Gebührenordnung Ärzte) privatärztlichen Liquidation angeboten werden können.

Infektionsdiagnostik

Hierbei handelt es sich um folgende Untersuchungen: Antikörper gegen Toxoplasmen, Herpesviren, Varizella-Zoster-Viren (Windpocken und Gürtelrose), Parvovirus B 19 (Erreger der Ringelröteln), Zytomegalieviren.

Toxoplasmen sind weit verbreitete Parasiten, die den Menschen über Kontakt mit Katzen (Ausscheidung über den Kot) oder den Verzehr von rohem Rind-, Schweine-, Schafs- oder Ziegenfleisch infizieren können. Etwa 35-40% aller 16-40jährigen Frauen haben eine Infektion durchgemacht und sind somit immunisiert.

Bei Frauen ohne Immunität besteht in der Schwangerschaft die Möglichkeit einer akuten Erkrankung und dem damit verbundenen Risiko der Infektion des Embryos oder Foeten (die Infektionsrate liegt bei 15% im ersten, 30% im zweiten und 70% im letzten Schwangerschaftsdrittel). Hierdurch können Schädigungen im Bereich von Augen und Gehirn hervorgerufen werden. Eine rechtzeitige Antibiotische Therapie kann das Risiko für den Feten um ca. 50% senken.

Eine Erstinfektion im Laufe der Schwangerschaft tritt bei ca. 0,7% auf. Bei Frauen ohne Immunität werden während der Schwangerschaft 2 weitere Kontroll-Untersuchungen (in Abständen von 6-8 Wochen, also ca. 22. und 32. SSW) empfohlen.

Bei einer Herpes-genitalis-Infektion besteht die Möglichkeit der Einleitung einer Therapie mit Aciclovir.

Bei Varizella-Zoster-Virus (Windpocken, Gürtelrose) wird bei nicht immunisierten Schwangeren bei Kontakt mit infizierten Personen ggf. eine Gabe von Immunglobulinen notwendig.

Beim Nachweis einer Parvovirus-B-19-Infektion (Ringelröteln) der Mutter muss die Überwachung des Kindes intensiviert werden, um eine evtl. auftretende Blutarmut rechtzeitig erkennen und behandeln zu können.

Beim Nachweis einer Zytomegalievirus-Infektion wird die Überwachung des Kindes intensiviert, eine spezifische Therapie existiert nicht.

Weiterhin ist in der Spätschwangerschaft die Untersuchung des Scheiden- und Gebärmutterhalssekretes auf Streptokokken der Gruppe B sinnvoll, da bei bestimmten zusätzlichen Risiken im Verlauf der Schwangerschaft und Geburt (vorzeitiger Blasensprung, verlängerter Geburtsverlauf) und nachgewiesener Scheidenbesiedlung durch den Erreger eine rechtzeitige antibiotische Behandlung von Vorteil sein kann.

Weitere Wahlleistungen bei medizinisch unauffälligen Befunden sind zusätzliche Ultraschalluntersuchungen (Baby-Fernsehen im Lauf der Schwangerschaft), auch um beispielsweise in der Spätschwangerschaft nochmals den Entwicklungsstand des Kindes zu überprüfen und eine Mangelentwicklung, die eine intensivere Überwachung notwendig machen, auszuschließen.

Mit einem Blutzuckerbelastungstest um die 26. Schwangerschaftswoche kann das Risiko für einen Schwangerschaftsdiabetes erkannt werden.

Ca. 5% aller Frauen ohne Diabetes entwickeln in der Schwangerschaft einen Gestationsdiabetes. Risikofaktoren hierfür sind Zuckererkrankungen in der Familie oder der vorangehenden Schwangerschaft, die vorangegangene Geburt eines Kindes mit einem Geburtsgewicht über 4500g oder ein Übergewicht der Mutter mit einem Body-Mass-Index von 27 oder höher. Ein unerkannter Schwangerschaftsdiabetes bedeutet eine deutliche Riskoerhöhung für Mutter und Kind. Auch ist das Risiko der Mutter, im Verlauf des weiteren Lebens an einem Diabetes-2 zu erkranken deutlich erhöht.

Bei allen Schwangeren soll zwischen der 24. Und 28. Schwangerschaftswoche ein Screening auf Schwangerschaftsdiabetes erfolgen. Dabei erhält die nicht nüchterne Patientin einmalig einen Trunk mit 50g Glukose. 1 Stunde nach dieser Belastung wird einmalig eine Blutzuckerbestimmung durchgeführt. Erst wenn dieser Test pathologisch ausfällt, kann der ausführliche 2-Stunden-Test mit 75g Glukose zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden. Es ist jedoch sinnvoll und empfehlenswert, den 2-Stunden-Test primär durchzuführen, da dieser eine wesentlich höhere Treffsicherheit und Genauigkeit bietet. Allerdings ist bei diesem Vorgehen der Test keine Kassenleistung, muss also selbst getragen werden. Der Test wird wie folgt durchgeführt: Die nüchterne Patientin (10 Stunden Nahrungskarenz) kommt morgens in die Praxis und es wird eine Nüchtern-Blutzuckerbestimmung durchgeführt. Im Anschluss daran erfolgt die Zuckerbelastung mit einem 75g-Glukose-Trunk. 1 Stunde und 2 Stunden danach erfolgt jeweils eine weitere Blutzuckerbestimmung. Während dieser Zeit muss die Patientin in der Praxis bleiben und soll nicht körperlich belastet werden. Fällt mindestens 1 Wert pathologisch aus so erfolgt die Überweisung zum Diabetologen.

Ernährungsberatung und Selbstmessung sind dann indiziert. Ziel ist ein Nüchternwert unter 90 mg/dl und ein Wert unter 140 mg/dl 1 Stunde und unter 120 mg/dl 2 Stunden nach Beginn einer Mahlzeit. Werden diese Werte trotz diätetischer Maßnahmen überschritten, so ist eine Insulintherapie indiziert. Diese wird in der Regel in Kooperation mit dem Hausarzt bzw. Internisten durchgeführt.

Es muss nochmals betont werden, dass die gesetzliche Krankenversicherung Leistungen übernimmt, die "notwendig, ausreichend und wirtschaftlich" sind. Darüberhinausgehende Leistungen, die im Einzelfall medizinisch sinnvoll und wünschenswert sind können wir Ihnen als Wahlleistung anbieten, die Liquidation muss nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) erfolgen.

Ihr Arbeitgeber muss die Beschäftigung im Rahmen des Mutterschutzgesetzes sicherstellen.